Wenn Du Musik streamst, die nicht angemeldet oder registriert ist muss diese trotzdem angegeben werden, so jedenfalls die Grundlage des ganzen Chaos. Im Zweifelsfall können die Behörden ganz schön stressig werden, da in dem ganzen schwammigen Gesetzesgewebe die doch selber nicht mehr exakt bescheid wissen > die rechtsanwälte freut`s
" Rechtliche Grundlagen & Verpflichtungen
Jeder der Musik von CD oder mp3 in das Web streamt, muß Gebühren für die Musikrechte an die zuständigen Gesellschaften zahlen. Gerade in Deutschland sind hier wiederum empfindliche Gebühren angesetzt. Das im letzten Jahr die GVL die Kosten und Auflagen weiter verschärfte, machte es für viele Streamradios nicht leichter den Sendebetrieb aufrecht zu halten.
Als zukünftiger Betreiber eines Webradios sollte man wissen, das Gebührenpflicht bei zwei Gesellschaften besteht, deren Sinn und Verwendung der erzielten Einnahmen nur schwehr zu verstehen ist.
GVL - GESELLSCHAFT ZUR VERWERTUNG VON LEISTUNGSSCHUTZRECHTEN mbH
www.GVL.de | Infos für Webradios
dauzu meint sie selber ... Die GVL nimmt (bis auf wenige Ausnahmen) lediglich die Vergütungsansprüche für so genannte Zweitverwertungen von Leistungsschutzrechten (z.B. Sendung von Handelstonträgern, öffentliche Wiedergabe von Handelstonträgern oder Fernsehsendungen) wahr. Daher entstehen Vergütungsansprüche nur dann, wenn eine zweitverwertungsrelevante Mediennutzung der leistungsschutzrechtlich geschützten Tätigkeiten stattfindet. Eine solche besteht z.B. in der Mitwirkung bei der Aufnahme von Handelstonträgern, bei der Produktion von Rundfunksendungen oder Mitschnitten von Live-Auftritten zur Sendung im Rundfunk.
Es geht also um die Sendung von Handelstonträgern, also das Recht Musik von einer gekauften CD öffentlich zu senden.
dafür fällt ein Normaltarif für nichtkommerzielle Veranstalter von ? 0,0005 pro Titel und Hörer oder alternativ ? 0,00015 pro Minute und Hörer bei Abrufen aus Deutschland an.
Gehen wir also von einer 24h Radiosendung aus, so zahlt der Betreiber für dieses Senderecht 6,57? / möglichen Hörerplatz an die GVL pro Monat.
Bei einem 30ér Stream heist das 197,10 ?/Monat für das Senderecht der CDŽs. die man zuvor gekauft hat.
Gema - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
www.gema.de | Infos für Webradios
dazu meint sie selber ... Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwalten wir die Nutzungsrechte der Musikschaffenden. Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft. Sie hat die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins. Ihre Arbeit unterliegt der Aufsicht und Kontrolle durch das Deutsche Patentamt, das Bundeskartellamt, den Berliner Justiz-Senator und die Mitgliederversammlung der GEMA.
In der täglichen Praxis haben wir zwei Hauptaufgaben:
Zuerst hilft Ihnen die GEMA, alle Rechte zur Musiknutzung unkompliziert zu erwerben.
Anschließend leiten wir Ihre Lizenzbeiträge an die Komponisten, Textdichter und Musikverleger weiter.
Es geht also um die Lizenzbeiträge der einzelnen Gruppen und Bands und Geld was Ihnen zu gute kommt.
Das Entgeld was hierfür gezahlt werden muß, liegt bei 1?/Hörerplatz im Monat.
Ein 30ér Stream muß also ein Entgeld von 30? im Monat zahlen.
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Abschließend bemerkt, ist es wohl durch die neue Tarifberechnung der GVL eine sehr teures Hobby gewurden, ein Webradio am Leben zu erhalten. Alles was man entgegensetzen kann als Betreiber, ist den Stream nur dann zu Betreiben, wenn wirklich jemand hört und die max. Hörerzahl so anzupassen, das mann nicht einen 100ér Stream betreibt, wenn man nur 16 Hörer im Schnitt hat."