Da sich diese Frage gerade stellt und jemand anderes auch schon keine Antwort bekommen hat, zitiere ich hier noch einmal in der Hoffnung, es gibt jemanden, der das weis.
Hallo,
in einem fiktiven deutschen Amt geht es um die Zuordnung von Familiennamen zur zuständigen Abteilung.
Ist das "al" in Namen arabischen Ursprungs als Namensbestandteil zu sehen, ähnlich wie das deutsche "von" und das niederländische "van"? Wäre also der Bürger Hassan Al Ybi unter "a" oder unter "y" einzusortieren? Frau von der Leyen wäre nämlich in diesem Amt unter L, der Anstreicher Herr van Rijn unter R zu finden.
Wenn ja, ist das immer so, oder gibt es Ausnahmen? Kann man es an der Schreibweise festmachen (Al X, al-Y, AlZ?)?
Gruß & danke im Namen der deutschen Beamtenschaft
Das hier hab ich aus
Alphabetische Sortierung [Bearbeiten]
Der Artikel al-, wenn Namensbestandteil, zählt mit zum Lemma. In alphabetischen Listen jedoch bitte nicht unter al- einsortieren. Beispiel Mahmud az-Zahar wird unter Z einsortiert: {{SORTIERUNG:Zahar, Mahmud Az-}}.
Arabische Namen enthalten häufig einen nasab, eine Angabe der Abstammung (z.B. Ishaq ibn Taschfin: „Ishaq, Sohn des Taschfin“). In solchen Fällen ist darauf zu achten, nach einem persönlichen Namen, bekannten Bei- oder Spitznamen zu sortieren und nicht nach dem Namen eines Vorfahren.
Hinweis: den Artikel al nicht verwechseln mit dem Substantiv ?l (Familie), das in Dynastie-Bezeichnung mitunter auftaucht (z. B. ?l Saud). Dieses Al wird groß und ohne Bindestrich geschrieben und wie „Aal“ ausgeprochen. Im Sortierschlüssel sollte auch der Artikel al- groß geschrieben werden, da ansonsten Klein- und Großbuchstaben getrennt sortiert werden.
Ist das schon die Lösung??? Ich würd es gern wissen, da ich selber beruflich betroffen bin.